Neues Vergaberecht 2016 – Veranstaltung 12.10.16

IHK Mitglied, Sachverständiger für Medientechnik

Die wichtigsten Änderungen bei der europaweiten Vergabe

von Liefer- und Dienstleistungen

Seit 18.04.2016 gilt das neue Vergaberecht. Zu folgenden Themen referierte am 12.10.16 anerkannte Fachkompetenz des ABZ Bayern e.V.:

 

Hintergründe und Besonderheiten der Modernisierung

  • Neue Struktur des Vergaberechts
  • Konzessionen
  • Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Ausnahmen vom Vergaberecht

  • Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit
  • Auftragsänderungen

Kündigung des Verfahrens

  • Projektarten

Bekanntmachung

  • TED – Tenders electronic daily
  • Weitere Ausschreibungsplattformen

Verfahren

  • Wahl zwischen offenem und nicht-offenem Verfahren, Änderungen beim Verhandlungsverfahren
  • Vorinformation und Interessenbekundungsverfahren
  • Neu: Innovationspartnerschaft
  • Beschafferprofil

Fristen

Vergabeunterlagen, Kommunikation, eVergabe

Anforderungen an das Leistungsverzeichnis

Eignung

  • EEE
  • eCertis
  • PQ – amtliches Verzeichnis

Unterauftragnehmer

Zuschlagskriterien

  • Wertungsschritte
  • Nachhaltigkeit und Innovation im Vergaberecht

Nachprüfungsverfahren

  • Ex-Ante-Bekanntmachung bei Direktvergabe
  • Rügefrist

 

Hier geht es zum eVergabe Video-Tutorial.