Die wichtigsten Änderungen bei der europaweiten Vergabe
von Liefer- und Dienstleistungen
Seit 18.04.2016 gilt das neue Vergaberecht. Zu folgenden Themen referierte am 12.10.16 anerkannte Fachkompetenz des ABZ Bayern e.V.:
Hintergründe und Besonderheiten der Modernisierung
- Neue Struktur des Vergaberechts
- Konzessionen
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Ausnahmen vom Vergaberecht
- Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit
- Auftragsänderungen
Kündigung des Verfahrens
- Projektarten
Bekanntmachung
- TED – Tenders electronic daily
- Weitere Ausschreibungsplattformen
Verfahren
- Wahl zwischen offenem und nicht-offenem Verfahren, Änderungen beim Verhandlungsverfahren
- Vorinformation und Interessenbekundungsverfahren
- Neu: Innovationspartnerschaft
- Beschafferprofil
Fristen
Vergabeunterlagen, Kommunikation, eVergabe
Anforderungen an das Leistungsverzeichnis
Eignung
- EEE
- eCertis
- PQ – amtliches Verzeichnis
Unterauftragnehmer
Zuschlagskriterien
- Wertungsschritte
- Nachhaltigkeit und Innovation im Vergaberecht
Nachprüfungsverfahren
- Ex-Ante-Bekanntmachung bei Direktvergabe
- Rügefrist
Hier geht es zum eVergabe Video-Tutorial.